Für die Bekanntmachung des Beratungsangebotes sorgt die Beratungslehrerin auf folgende Weise:
- Vorstellung bei den Eltern des zukünftigen neuen ersten Jahrganges
- Vorstellung zu Schuljahresbeginn und verteilen eines Infoblattes in den Klassen
- Aushang eines Infoblattes in der Schule
- Vorstellung beim Schulelternrat, Gesamtkonferenz
- Darstellung der Arbeit im Kollegium